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Donnerstag, 22. Dezember 2022

Dirk Massat - llll➤ Verleumdung entfernen - Entfernen von Verleumdungen - WP Blog Illegale Inhalte entfernen

Verleumdungen und Üble Nachreden können aus den Google Suchergebnissen gelöscht werden. Wir erklären hier, wie das geht und was eine Verleumdung und Üble Nachrede ist.


Die Auslöser dabei sind verschieden. Mal hat es ein Investigativjournalist bzw. eine Redaktion auf einen abgesehen. Oder aber ein Ex-Partner hat die Trennung nicht überwunden und die Liebe ist in Hass umgeschlagen. In anderen Fällen ist ein ehemaliger Kunde oder Arbeitnehmer verärgert oder ein Konkurrent will seinem Mitbewerber schaden, in dem er die Reputation beschädigen und den Absatz mindern will. Auch kommt es immer wieder zum Mobbing unter Kindern oder Heranwachsenden mit oftmals gravierenden Folgen.


Üble Nachrede ist die Behauptung oder Verbreitung einer ehrverletzenden Tatsachenbehauptung, die sich nicht sicher beweisen lässt. Eine Verleumdung ist die bewusste Behauptung oder Verbreitung einer ehrverletzenden Tatsachenbehauptung, die sich als falsch beweisen lässt.

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Samstag, 3. Dezember 2022

Rufmord im Internet was tun? - Wir erklären auf dieser Seite, was ein Rufmord im Internet ist, was Unternehmen und Opfer eines Rufmordes tun sollten und wie wir helfen können.

Was kann ich tun, wenn ich betroffen bin? Laut Strafgesetzbuch kann Üble Nachrede mit Geldstrafe oder aber mit Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr geahndet werden – wenn die Tat öffentlich begangen ist, dann sogar mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren.


Im Internet nimmt Rufmord seit geraumer Zeit zusehends größere Dimensionen an. Schüler hacken aufeinander herum, prangern Lehrer an oder rachsüchtige Ex-Partner verunglimpfen online den Namen des oder der Verflossenen. Wer solche üble Nachrede über sich im Web entdeckt, sollte nicht tatenlos zusehen, sondern gezielt dagegen vorgehen. Denn solche Negativäußerungen können sich beispielsweise bei der Arbeits- oder Wohnungssuche rasch zum bösen Fallstrick entwickeln.

Verärgerte Kollegen oder Nachbarn neigen mitunter ebenso wie ehemalige Partner oft dazu, online üble Nachrede zu betreiben. Wer zum Beispiel in einem Forum mit vollem Namen als Säufer, Partylöwe, Schürzenjäger oder Dieb tituliert wird, braucht das nicht einfach hinzunehmen. Das Internet ist kein rechtsfreier Raum und der Betreiber des Forums macht sich unter Umständen mit strafbar wegen dieser Verleumdungen.

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Samstag, 4. Juni 2022

Beleidigungen, Verleumdungen und Üble Nachreden im Internet sind strafbar und können abgemahnt werden...

Ehrenbeleidigung, Kreditschädigung, Verleumdung, Verletzung Persönlichkeitsrecht. Bewertungen sind grundsätzlich zulässig und nach der Judikatur auch erwünscht.Bewertungen sind grundsätzlich zulässig und nach der Judikatur auch erwünscht. Rezensionen können allerdings gegen geltendes Recht verstoßen. 


Denkbar sind etwa Ehrenbeleidigung, Kreditschädigung , Verletzung von Persönlichkeitsrechten oder Verleumdung. Der Verletzte kann mit Klage Unterlassung, Beseitigung, Widerruf, Veröffentlichung und Schadensatz verlangen. Ein ehrverletzendes Werturteil, dem die Basis eines konkreten und wahren Sachverhalts fehlt, wird von der Rechtsprechung als Beschimpfung (iSv Ehrenbeleidigung gewertet. 

Bei unwahren Tatsachenbehauptungen oder Werturteilen, basierend auf unwahren Tatsachenbehauptungen, gibt es kein Recht auf freie Meinungsäußerung. Solange allerdings bei wertenden Äußerungen die Grenzen zulässiger Kritik nicht überschritten werden, kann auch massive, in die Ehre eines anderen eingreifende Kritik zulässig sein, wenn sie sich an konkreten Fakten orientiert.


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Sonntag, 7. November 2021

Verleumdung?

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Mittwoch, 2. Dezember 2020

Dirk Massat - Rufmord im Internet - Friseurmeister leidet unter schlechten Bewertungen...

Verleumdung ist auch im Internet eine Straftat. Wir erklären auf dieser Seite, was ein Rufmord im Internet ist, was Unternehmen und Opfer eines Rufmordes tun sollten. 


Wer zum Beispiel einen neuen Friseur ausprobieren will, der googelt inzwischen in der Regel erst einmal die Bewertungen. Die null bis 5 Sterne haben also eine große Macht darüber, wem wir unser Haupthaar anvertrauen. Umso schlimmer, wenn richtig schlechte Bewertungen im Netz sind, die eindeutige Fakes sind. So wie bei einem Friseur aus Rotenburg.




Montag, 16. November 2020

Verleumdungskampagnen im Internet - Verleumdung im Internet – üble Nachrede, Rufmord ...

Wenn jemand also etwas Negatives über dich behauptet, die Behauptung allerdings nicht bewiesen werden kann, dann handelt es sich in der Regel um Üble Nachrede. 


Werden Unternehmen Opfer einer Verleumdung im Netz, haben sie keinen Auskunftsanspruch gegen die Portalbetreiber über persönliche Nutzerdaten. Kapitulieren müssen sie deswegen aber noch nicht.


Unternehmen haben keinen Auskunftsanspruch gegen Betreiber von Internetportalen über persönliche Daten von Nutzern, wenn diese auf deren Seiten eine Verleumdung oder eine üble Nachrede gegen das Unternehmen begehen. Dies hat jüngst der Bundesgerichtshof entschieden (Az.: VI ZR 345/13). Die Betroffenen hätten lediglich einen Anspruch auf Löschung der Einträge.  

Betroffene Unternehmer können nach der aktuellen Gesetzeslage von den Seitenbetreibern nur die Löschung der Einträge verlangen. Kostenaufwendige Klagen, um den Verfasser der Einträge zu ermitteln, sind zum Scheitern verurteilt. 

Allerdings muss der Seitenbetreiber den Staatsanwaltschaften gegenüber Auskunft erteilen. Diese Pflicht ist gesetzlich verankert und Ausfluss der allgemeinen Zeugenpflicht in Strafverfahren. Damit die Staatsanwaltschaften tätig werden, müssen sie aber zunächst von einer Straftat Kenntnis erlangen. Beleidigende oder verleumderische Einträge auf Internetseiten stellen eine solche dar. Der Sachverhalt muss mit allen Beweismitteln bei der Staatsanwaltschaft angezeigt werden.

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