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Samstag, 3. Dezember 2022

Rufmord im Internet was tun? - Wir erklären auf dieser Seite, was ein Rufmord im Internet ist, was Unternehmen und Opfer eines Rufmordes tun sollten und wie wir helfen können.

Was kann ich tun, wenn ich betroffen bin? Laut Strafgesetzbuch kann Üble Nachrede mit Geldstrafe oder aber mit Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr geahndet werden – wenn die Tat öffentlich begangen ist, dann sogar mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren.


Im Internet nimmt Rufmord seit geraumer Zeit zusehends größere Dimensionen an. Schüler hacken aufeinander herum, prangern Lehrer an oder rachsüchtige Ex-Partner verunglimpfen online den Namen des oder der Verflossenen. Wer solche üble Nachrede über sich im Web entdeckt, sollte nicht tatenlos zusehen, sondern gezielt dagegen vorgehen. Denn solche Negativäußerungen können sich beispielsweise bei der Arbeits- oder Wohnungssuche rasch zum bösen Fallstrick entwickeln.

Verärgerte Kollegen oder Nachbarn neigen mitunter ebenso wie ehemalige Partner oft dazu, online üble Nachrede zu betreiben. Wer zum Beispiel in einem Forum mit vollem Namen als Säufer, Partylöwe, Schürzenjäger oder Dieb tituliert wird, braucht das nicht einfach hinzunehmen. Das Internet ist kein rechtsfreier Raum und der Betreiber des Forums macht sich unter Umständen mit strafbar wegen dieser Verleumdungen.

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Strafanzeige und Strafantrag wegen Verleumdung

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